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Allgemeine
Geschäfts-bedingungen

STORNO UND CO.

WAS PASSIERT, FALLS WAS PASSIERT:

Zephir GmbH / Stand: April 2019

Teil I: Allgemeine Regelungen

AR1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Zephir GmbH und ihren Kunden abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen die Zephir GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Zephir GmbH erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S. d. § 14 BGB.

 

AR2. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die Zephir GmbH - ges. vertreten durch die Geschäftsführer Simon Freiherr Heereman - Bachstr. 17, 83209 Prien am Chiemsee, Deutschland, Registergericht Traunstein: HRB

Bankverbindung: Stadtsparkasse Rosenheim-BadAibling, IBAN: DE80711500000020126652, BIC: BYLADEM1ROS

 

AR3. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten der Zephir GmbH ist Bernau am Chiemsee / Amtsgericht Traunstein.

 

AR4. Datenverwendung

Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Zephir GmbH, von uns beauftragten Dienstleistern und vertraglich verbundenen Unternehmen.

Die Kundendaten sowie die Daten der Teilnehmer werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, dem Namen des Unternehmens, der Postanschrift des Teilnehmers oder des Unternehmens, der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse gespeichert. Der Kunde erklärt sich mit dieser Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.

Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen.

 

AR5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Traunstein.

 

AR6. Haftung

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.

In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen haftet die Zephir GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

AR7. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht

Die Zephir GmbH behält sich bei allen Lieferungen von Materialien in körperlicher Form das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

Erstellt die Zephir GmbH für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt

Die im Rahmen von Seminaren ausgehändigten oder zugesandten Seminarunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Zephir GmbH und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.

 

Teil II: Teilnahme an offenen Seminaren der Zephir GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Seminaren der Zephir GmbH.

 

OS1. Anmeldung

Die Anmeldung hat schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Online-Anmeldeformularen, per E-Mail oder per Fax zu erfolgen. Falls die vorbereiteten Online-Anmeldeformulare nicht verwendet werden, ist unbedingt die Angabe des Namens des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich.

Die Anmeldung wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail rechtsverbindlich. Die Zephir GmbH behält sich das Recht vor gebuchte Kurse binnen 24h nach Eingang der Buchung zu stornieren, falls es zu einer Überbuchung gekommen sein sollte.

 

OS2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet - soweit nicht anders angegeben - den Besuch des Seminars, Seminarunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Seminartag. Seminare in den Seminarhotels "Achental" oder "Bayerischer Hof Prien" sind inkl. der Übernachtungskosten zzgl. Frühstück und Abendessen.

 

OS3. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher USt. ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

 

OS4. Stornierung und Absage von Veranstaltungen

 

OS4.1 Vertretung

Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Erforderlich hierfür ist die vorherige Mitteilung des Ersatzteilnehmers per Email.

 

OS4.2 Stornierung

Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr

  • Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr

  • Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100% der Teilnahmegebühr

  • Stornierungen bedürfen der Schriftform.

 

Ist der Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfalles nicht in der Lage, an dem gebuchten Kurs teilzunehmen, kann nach Übersendung eines ärztlichen Attestes einmalig ein neuer Termin zum gleichen Seminarthema vereinbart werden.

Bei kombinierten Ausbildungen mit mehreren Seminarterminen (z.B. Agile Coach Ausbildung) kann bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist eine Stornierung grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

OS4.3 Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen

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Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet.

 

Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen.

 

OS5. Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

 

OS6. Haftung für Inhalte und verlorene Gegenstände

Die Veranstaltungen werden durch die Zephir GmbH und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Die Zephir GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Zephir GmbH zurückzuführen.

 

OS7. Verbot kundenseitiger Datenträger

Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Teil III: Sonstige Dienstleistungen der Zephir GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Zephir GmbH mit ihren Kunden über sonstige Dienstleistungen (z.B. Beratung, Moderation, Coaching).

 

SD1. Vertragsgegenstand

Der Umfang der von der Zephir GmbH durchzuführenden Tätigkeiten (im Folgenden: der Vertragsgegenstand) wird in einem Angebot der Zephir GmbH in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt.

 

SD2. Mitwirkung des Kunden, notwendige Unterlagen und Informationen

Der Kunde ist verpflichtet, der Zephir GmbH ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. Überlassene Unterlagen und Informationen darf die Zephir GmbH kopieren und die Kopien zu ihren Akten nehmen.

 

SD3. Subunternehmer

Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich die Zephir GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.

 

SD4. Mängelansprüche bei Werkleistungen

Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Garantie gelten stattdessen die gesetzlichen Fristen.

Das Recht der Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) ist ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung durch Zephir fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

SD5. Vergütung

Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden im Vertrag vereinbart. Angegebene Beträge verstehen sich stets zzgl. ges. USt. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, gelten die marktüblichen Konditionen als vereinbart.

Die Zephir GmbH kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die Auslagen verlangen. Sie kann auch jederzeit Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.

Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. und der Ersatz der Auslagen ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

 

SD6. Reisekosten

Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.

Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (Economy Class), Bahnkosten (2. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten werden mit EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer berechnet.

 

SD7. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Veröffentlichungen

Die Zephir GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben. Sofern sich die Zephir GmbH Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, wird sie diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

Die Zephir GmbH darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist.

Die Zephir GmbH darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zur eigenen Vermarktung und nur zu diesem Zweck auch Marke und Firma des Kunden verwenden. Davon ausgeschlossen sind Inhalte der Zusammenarbeit und dabei erstellte Arbeitsergebnisse.

 

SD8. Absage von Veranstaltungen

Wenn eine Veranstaltung innerhalb von 28 Tagen vor dem vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, abgesagt wird, hat die Zephir GmbH vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie Kosten einschließlich entstandener Stornokosten für Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Veranstaltungsräume.

 

SD9. Nutzungsrechte, Rechte an Arbeitsergebnissen

Die zur Leistungserbringung von der Zephir GmbH zur Verfügung gestellten Methoden und Vorlagen, Konzepte, Werkzeuge und sonstige jedwede Materialien verbleiben ohne jede Einschränkung im Eigentum und zum alleinigen Nutzungsrecht der Zephir GmbH (sh. AR 7).

Für die während eines Workshops oder in Seminaren individuell erarbeiteten Arbeitsergebnisse erhält der Kunde das Recht, sie auf sämtliche bekannte und noch unbekannte Arten zu verwerten.

 

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